>> Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk <<
Pressemitteilung vom 03.02.2009
Ergänzung zur Mitteilung vom 16.01.2009

Pflegesysteme im Umbruch? - Der Pflegetreff am 17.02.2009 in Neuss-Erfttal informiert

Eingeladen sind zum Pflegetreff vor allem pflegebedürftige Menschen und Angehörige, PflegemitarbeiterInnen, Leitungskräfte in Pflegeeinrichtungen sowie alle interessierten BürgerInnen! -Der Eintritt ist frei!

Der (7.) Neusser Pflegetreff findet am Dienstag, dem 17.02.2009, in der Zeit von 18.00 - ca. 21.00 Uhr unter der Schirmherrschaft von Heinz Sahnen, Stadtverordneter und Mitglied des Landtages NRW in einem größeren Rahmen im Jugendzentrum „Kontakt Erfttal“ - 41469 Neuss-Erfttal, Bedburger Straße 57 statt und wird mit einem einführenden Statement vom Bürgermeister der Stadt Neuss, Herbert Napp, beginnen. Es werden dann unter der Leitung und Moderation von Werner Schell, Vorstand von „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“ und Dozent für Pflegerecht, aktuelle gesundheits- und pflegepolitische Themen angesprochen. - Das allgemeine Motto: „Nach der Reform ist vor der Reform.“

Als Referenten stehen ausgewiesene Experten zur Verfügung:

- Willi Zylajew, MdB und pflegepolitischer Sprecher der Union im Deutschen Bundestag.

- Burkhardt Zieger, Dipl.-Sozialwissenschaftler, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK Nordwest e.V.).

- Uwe Brucker, Fachgebietsleiter „Pflegerische Versorgung“, Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS).

- Brigitte Bührlen, Vorstandsmitglied von „Wir pflegen“ und Mitglied im „Forum Pflege aktuell“, Interessenvertreterin der pflegenden Angehörigen.

Der Pflegetreff darf auch als Demonstration für bessere Strukturen im Gesundheits- und Pflegesystem verstanden werden

Zunächst wird es einen Überblick über die zurückliegenden Reformen für das Gesundheitswesen (2007) und die Pflegeversicherung (2008) geben. Es wird zu erläutern und zu diskutieren sein, welche positiven Veränderungen der Gesetzgeber auf den Weg gebracht hat. Allerdings müssen wohl auch einige Unzulänglichkeiten angesprochen werden; u.a.:

Zunehmende Belastungen der Versicherten (Zuzahlungen, Ausgrenzungen, Rationierungen) von medizinischen Leistungen. Beklagenswert ist u.a. der Umstand, dass die vielfach gepriesene spezialisierte ambulante Palliativversorgung – trotz Rechtsanspruch im SGB V - nicht gesichert ist. Die unzureichende Honorierung der Ärzte belastet die Beziehungen zu den Patienten. Es vermag in diesem Zusammenhang nicht einzuleuchten, dass z.B. ein Hausarzt für seine Dienstleistungen zugunsten eines Heimbewohners einschließlich mehrfacher Besuche im Pflegeheim pro Quartal nicht mehr als 35,00 Euro zugestanden bekommt. Die gesetzgeberischen Eingriffe in die Arznei- und Hilfsmittelversorgung sind aus Patientensicht ebenfalls nicht nachvollziehbar und werden als Belastung empfunden. Aus Sicht der Patienten bzw. pflegebedürftigen Menschen müssen die Reformansätze nach dem Gebot der „Ökonomisierung und mehr Wettbewerb“ klar als Attacke auf die gute medizinische und pflegerische Versorgung verstanden werden.
Willi Zylajew
, MdB, wird informieren und sich den Fragen stellen.

Eine Studie des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung – dip – (an der Katholischen Fachhochschule Köln) hat es Mitte 2007 an den Tag gebracht. Es fehlen in den bundesdeutschen Krankenhäusern mindestens 50.000 Pflegekräfte. Statt mehr Pflegepersonal einzustellen, hat es Reduzierungen gegeben, die nach Bekundungen zahlreicher Krankenhausverantwortlicher nicht selten riskante Krankenpflegesituationen verursachen. Im Herbst 2008 kam es zur Vorstellung einer Studie der Fachhochschule Hannover (Prof. Simon), die sogar von 70.000 fehlenden Pflegekräften spricht. Am 30.01.2009 berichtete das Deutsche Ärzteblatt von einer aktuellen Umfrage des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V. (DBfK), die von katastrophalen Pflegesituationen und haarsträubenden Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte spricht; damit sind die bisherigen Studienergebnisse eindrucksvoll bestätigt.
Die Bundesregierung hat zwar ebenfalls den Pflegenotstand erkannt und im Herbst 2009 den Krankenhäusern 21.000 neue Stellen für Pflegekräfte zugestanden, hat aber dann wenig später die Zahl auf 14.000 reduziert. Angesichts der Tatsache, dass die Krankenkassen vehement gegen eine Stellenvermehrung in den Krankenhäusern votieren, mag man letztlich nicht an eine kurzfristige Besserung der Zustände denken.
Die Pflegesituation in den Heimen ist ähnlich unbefriedigend; gibt es nämlich auch dort für die allseits geforderten pflegerischen Dienstleistungen, vor allem mit notwendigen Zuwendungsleistungen für dementiell erkrankte Menschen, nicht genügend Personal. „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“ setzt die gebotene Stellenaufwertung für die Pflegeeinrichtungen mit mindestens 20% an.
Dieses nur kurz skizzierte Pflegedilemma ist umso unverständlicher, als es bis heute weder für die Krankenhäuser noch für die Pflegeeinrichtungen irgendwelche verbindlichen Personalbemessungssysteme gibt. Man kann sagen, dass die Personalausstattung in der Pflege allein nach Kassenlage erfolgt und nicht an medizinisch-pflegerischen Bedürfnissen ausgerichtet ist.
Burkhardt Zieger
, DBfK, wird alles näher erläutern.

In den zurückliegenden Jahren gab es wiederholt Berichte der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) über gravierende Missstände bei der Versorgung der pflegebedürftigen Menschen in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Man konnte aus den verschiedenen Berichten entnehmen, dass etwa 10 % der pflegebedürftigen Menschen unter einem näher beschriebenen Mangel konkret zu leiden hatten. Bei einem noch höher anzusetzenden Prozentsatz der pflegebedürftigen Menschen wurden Mängel in der sog. Struktur- bzw. Prozessqualität ermittelt. Z.B. kam es zu Dokumentationsfehlern, ohne dass damit ein Mangel im Pflegeergebnis verbunden sein musste.

Es hat daher folgerichtig zahlreiche Bemühungen gegeben, die Qualität in der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern, mit eher bescheidenen Erfolgen. Mittlerweile sind die Bundesländer dabei, aufgrund einer zurückliegenden Förderalismusreform neue Heimgesetze zu verabschieden. Dabei sollen Regelungen gefunden werden, die geeignet erscheinen, den Pflegemängeln wirkungsvoll zu begegnen. Eine vielfach geforderte Regelung ist die regelmäßig durchzuführende unangemeldete Prüfung in den Pflegeeinrichtungen. Weitere Bemühungen zielen darauf ab, die Rechte der pflegebedürftigen Menschen zu stärken. Die pflegerische Versorgung soll transparenter werden.
Die zurückliegende Pflegereform (2008) sieht u.a. auch vor, die Qualität in der ambulanten und stationären Pflege ab 2009 anhand von näher bestimmten Kriterien regelmäßig zu prüfen und die Ergebnisse mittels „Schulnoten“ zu präsentieren. Damit sollen den interessierten Personenkreisen möglichst objektive Bewertungsmöglichkeiten geboten werden.
Kritisch zu fragen ist aber, ob angesichts der strukturellen Mängel im Pflegesystem mit mehr Transparenz und Schulnoten eine wirkliche Verbesserung der Pflege- und Betreuungsleistungen erreicht werden. Dazu bedarf es sicherlich weiterer Veränderungen, vor allem eine personelle „Aufrüstung“. „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“ ist der Meinung, dass pauschalierende Angriffe auf die Pflegekräfte bezüglich anhaltender Mängelberichte nicht gerechtfertigt sind. Die im vergangenen Jahr von einem Münchener Pflegekritiker abgelieferte „Sprechblase“, 40% der Pflegekräfte seien ungeeignet, disqualifiziert diesen Kritiker selbst und wird auf das Schärfste zurückgewiesen. Wenn es darum gehen soll, den bekannten „Schwarzen Peter“ irgendwem zuzuschieben, dann muss an diejenigen gedacht werden, die die strukturellen Rahmenbedingungen vorgegeben haben und diese mit umzusetzen berufen sind. Dabei liegt es nicht fern, auch die Pflegekassen bzw. den MDK in die Verantwortlichkeit einzubinden.
Uwe Brucker
, MDS, wird zum Thema Stellung nehmen und über die Neuerungen informieren.

Wie schon angedeutet, bedarf es in der Pflegeversicherung struktureller Veränderungen. Dies hat die Bundeskanzlerin, Frau Merkel, bereits kurz nach der Pflegereform (2008) erklärt. Die Bundesgesundheitsministerin, Frau Schmidt, spricht ebenfalls seit Monaten von weiterem Reformbedarf und gibt auch zu, dass etwa 10% der pflegebedürftigen Menschen nicht angemessen versorgt sind.
Dringend notwendig ist eine Neuordnung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Darüber sind sich die Experten eigentlich seit vielen Jahren einig. Es ist daher unverständlich, dass die zurückliegende Reform die erforderlich erachtete Neuordnung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes ignoriert hat.
Nun liegen konkrete Konzepte vor, die die mögliche Neuordnung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes näher verdeutlichen. Danach soll es demnächst fünf statt drei Pflegestufen geben. Erfreulich – und längst überfällig - ist dabei auf jeden Fall, dass die dementiell erkrankten Menschen mit ihrem Hilfebedarf in die Zuordnung von Pflegestufen einbezogen werden.
Zu bedenken sind aber bereits jetzt die Botschaften aus verschiedenen politischen Lagern, dass bei der nächsten Pflegereform eine Kostenausweitung außer Betracht bleiben müsse. Dies gibt zur Sorge Anlass, dass die nächste Pflegereform wiederum nur eine Neuausrichtung nach Kassenlage sein wird. Dem muss aber mit Rücksicht auf die gewaltige Zunahme pflegebedürftiger Menschen und der damit einher gehender demografischen Entwicklung entgegen getreten werden. Man könnte auch sagen, dass es zu gravierenden Verwerfungen in der bundesdeutschen (und europäischen) Gesellschaft geben wird. Insoweit werden zusätzliche finanzielle Vorsorgeerwägungen zwingend sein. Die nachhaltige Finanzierung des Pflegesystems muss zeitgerecht erfolgen (ähnlich den Erwägungen in der Rentenversicherung). Die BürgerInnen müssen die Wahrheit erfahren und sich auf die Situation einstellen können.
Alle Referenten und Gäste
sind aufgerufen, sich mit Statements zu Wort zu melden.

Beim Pflegetreff werden im Übrigen für die Gäste zahlreiche (kostenlose) Broschüren zur Verfügung stehen, die ergänzend zum Pflege- und Patientenrecht informieren!

Werner Schell
http://www.wernerschell.de

Der vorstehende Text ist zur Veröffentlichung freigegeben!