>> Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk <<
Pressemitteilung vom 26.04.2012

Pflegemängel in den Pflegeeinrichtungen zeigen dringenden Handlungsbedarf auf

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) hat am 24.04.2012 seinen 3. Qualitätsbericht 2012 vorgelegt - siehe hier (PDF) und darin u.a. herausgestellt, dass sich die Qualität der Pflege gegenüber früheren Berichten (2005 und 2007) gebessert habe, aber gleichwohl über erhebliche Pflegemängel zu informieren sei. Beklagenswerte Zustände gibt es sowohl stationär wie ambulant und betreffen zum Beispiel die Ernährung (Nahrungsaufnahme), Lagerung, Mobilisation und Freiheit (Vermeidung von Fixierungen) der pflegebedürftigen Menschen. Das Ausmaß dieser Mängel wird im Qualitätsbericht nur pauschal und mit prozentualen Angaben beschrieben, so dass die exakten Pflege- und Versorgungsdefizite nicht ganz deutlich werden. Dabei spielt sicherlich auch eine Rolle, dass der MDS bemüht erscheint, in seinem Qualitätsbericht der eigenen Prüftätigkeit einen nicht unerheblichen Erfolg zuzuordnen und andererseits die Feststellungen zu einem großen Teil nur auf Dokumentationen gestützt werden (können). Es ist und bleibt ein Nachteil, wie beim vielfach kritisierten sog. Pflege-TÜV, dass das Dokumentationsgeschehen weitgehend die Basis von Beurteilungen ist und bleibt. Mittlerweile haben sich die Träger von Pflegeeinrichtungen auf den Prüfschwerpunkt „Dokumentation“ eingestellt, so dass allein aufgrund solcher Kriterien verbesserte Ergebnisse zwangsläufig sind.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist der Auffassung, dass die aufgezeigten Pflegemängel in den bundesdeutschen Pflegeeinrichtungen schnellstmöglich abgestellt gehören.

Dazu erscheint es vorrangig geboten, eine „Neuausrichtung in der Pflegeversicherung“ auf den Weg zu bringen, die in der Lage ist, die strukturellen Unzulänglichkeiten in den Gesundheits- und Pflegesystemen konsequent auflösen. Dazu liegen dem Bundesgesundheitsministerium und den Abgeordneten des Deutschen Bundestages umfangreiche Vorschläge vor, die nur umgesetzt gehören. Die von der Bundesregierung eingebrachten Vorschläge zur „Neuausrichtung in der Pflegeversicherung“ können nur als unzureichend bezeichnet werden und führen nicht aus dem „Sumpf“ der mängelbehafteten Versorgung und Pflege der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen heraus. Die diesbezüglich von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk geäußerte konstruktive Kritik ist nachlesbar unter Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) ein grandioser Flop! und bezeichnet die vorgelegte Gesetzesinitiative als Flop (Note: sechs). Diese Einschätzung reiht sich ein in die Kritik nahezu aller kompetenter Institutionen und Einzelpersonen. Zum Teil werden die gemachten regierungsamtlichen Vorschläge sogar als Flickwerk, Etikettenschwindel etc. bezeichnet, siehe Neuausrichtung der Pflegeversicherung - Kabinettbeschluss.

Im Übrigen ergibt sich:

Der MDS hat in seinem Pflege-Qualitätsbericht 2012 nicht einmal problematisiert, dass es auch erhebliche Mängel in der ärztlichen Versorgung und der medikamentösen Versorgung der vor allem älteren pflegebedürftigen Menschen gibt. Zahlreiches Handeln gegenüber HeimbewohnerInnen beruht aber auf ärztliche Einschätzungen bzw. Anordnungen bzw. Verordnungen. Daraus leiten sich zwangsläufig auch Verantwortlichkeiten ab. Insoweit sieht der MDS offensichtlich keinen Prüfauftrag, weil er meint, insoweit in die Kompetenz der Ärzte, vor allem der sog. Therapiefreiheit, eingreifen zu müssen. Daher werden die Mängel in der ärztlichen Versorgung und vielfach beschriebenen bedenklichen Medikationen – zu viele und zum Teil falsche Medikamente – überhaupt nicht angesprochen. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk sah sich daher veranlasst, sozusagen musterhaft im Rhein-Kreis Neuss Initiativen zu ergreifen, um verbesserte Versorgungs- und Pflegeverhältnisse zu schaffen bzw. zu gewährleisten – siehe dazu im Forum Werner Schell: Konkrete Verbesserungen in der Pflege gefordert.

Was die beklagten freiheitsentziehenden Maßnahmen (Fixierungen und ruhig stellende Medikamente) angeht, wären deutlichere Ausführungen des MDS hinsichtlich der Verantwortlichkeiten angezeigt gewesen. Solche Maßnahmen unterliegen den Anforderungen des § 1906 BGB: Sie bedürfen ggf. der Einwilligung der jeweiligen Vertreter (z.B. Rechtliche Betreuer) und müssen unter den gesetzlichen Voraussetzungen genehmigt werden. Es ist unter keinem denkbaren Gesichtspunkt akzeptabel, dass in rd. 14.000 Einzelfällen das verfassungsrechtlich vorgegebene Verfahren, eine richterliche Entscheidung herbeizuführen, nicht eingehalten worden ist. Folgerichtig gehören diese rechtswidrigen Zustände in jedem Einzelfall hinterfragt bzw. sofort abgestellt (auch mit Rücksicht auf § 329 StGB).

Leider wird seitens des MDS auch nicht weiter ausgeführt, dass das Pflegepersonal aufgrund unzulänglicher Stellenschlüssel die pflegerischen Verrichtungen nur unvollkommen wahrnehmen kann. Nur vage werden Zusammenhänge von personellen Zuwendungsmöglichkeiten und Pflegeergebnissen angedeutet. Die Aufgabe des MDS wird offensichtlich darin gesehen, den Personalbestand allein an den vorgegebenen Stellenplänen zu bemessen. Dabei bleibt aber unberücksichtigt, dass die vorhandenen Personaldecken nur dazu ausreichen, etwa 70% der pflegerischen und sonstigen Verrichtungen, ausgerichtet am Sorgfaltsgebot (§§ 276, 278 BGB) und den pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen (Pflegestandards usw.), zugunsten der pflegebedürftigen Menschen wahrzunehmen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk fordert daher seit Jahren auf der Grundlage eines noch zu schaffenden Personalbemessungssystems eine deutliche Aufstockung des Pflegepersonals. Ohne solche personellen Verbesserungen wird es bei noch so vielen Prüfungen und Qualitätsberichten keine entscheidenden Veränderungen geben.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) hat sich in einer Stellungnahme vom 25.04.2012 zum MDS-Qualitätsbericht 2012 geäußert und ebenfalls die personellen Erfordernisse für eine gute Gesundheitsversorgung herausgestellt: MDS-Bericht ist nur die halbe Wahrheit. Dort heißt es u.a.:

„Es muss interdisziplinär und sektorenübergreifend gehandelt werden, um die adäquate gesundheitliche Versorgung der Gesellschaft zu sichern. Dafür ist die Bereitstellung adäquater personeller und sächlicher Ressourcen erforderlich. Durch mehr Personal könnten auch weit mehr Heimbewohner ohne freiheitsentziehende Maßnahmen versorgt werden.“

Im MDS-Qualitätsbericht 2012 wird nicht näher ausgeführt, dass MitarbeiterInnen von Pflegeeinrichtungen mit Hinweisen auf Verbesserungsnotwendigkeiten oder gar mit Mängelanzeigen zurückhaltend umzugehen pflegen. Dies hat seinen Grund darin, dass bei solchen Wortmeldungen – schriftlich oder mündlich - vielfach Nachteile befürchtet werden. Daher sollte an dieser Stelle auch nicht unerwähnt bleiben, dass Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk seit Jahren Schutzregeln für ein nachteilsfreies Beschwerdemanagement fordert, z.B. durch eine Neufassung des § 612a BGB - siehe Beschwerdemanagement & Whistleblowerschutz stärken. Leider wurden bislang solche Forderungen negiert.

Beachtenswert erscheinen im Zusammenhang mit der Beurteilung und der gebotenen Auflösung des Pflegenotstandes auch die Hinweise zur mangelhaften praktischen Ausbildung in der Pflege - siehe Pflegeberufe 2011 - ver.di-Ausbildungsreport – bzw. zur nicht zielführenden Kampagne zur Anwerbung von Pflegefachkräften aus dem (außereuropäischen) Ausland - siehe Pflegenotstand - Pflegekräfte aus dem Ausland nicht .....

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk sieht nach all dem dringenden Handlungsbedarf und fordert den Gesetzgeber auf, aus den getroffenen Feststellungen die notwendigen Folgerungen zu ziehen und damit zu veranlassen, dass die pflegerische und sonstige Betreuung der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in allen Fällen gewährleistet werden kann, so, wie es u.a. der § 11 SGB XI erwarten lässt:

„Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten.“

Die „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ sowie die Stellungnahme des Ethikrates vom 24.04.2012 zur „Demenz und Selbstbestimmung“ sind dabei zu berücksichtigen bzw. umzusetzen
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Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

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Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei