»Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk«
Pressemitteilung vom 18.11.2008

Heimqualität wird mit Noten bewertet - Orientierungshilfen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen

Am 11.11.2008 haben sich der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Leistungserbringer unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI auf eine Systematik geeinigt, nach der – beginnend 2009 - die Qualität der Leistungen von stationären Pflegeeinrichtungen nach 82 Kriterien geprüft werden soll.

Diese Prüfung erfolgt in vier Themenbereichen

Ergänzt werden diese durch eine Befragung der Bewohner.

Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden mit Schulnoten von sehr gut bis mangelhaft bewertet. Die Teilergebnisse fließen in eine Gesamtnote ein, wobei die Befragung der Bewohner separat in einer zweiten Gesamtnote berücksichtigt wird. Veröffentlicht werden diese künftig sowohl im Internet als auch an gut sichtbarer Stelle im Pflegeheim.

Pflegebedürftige Menschen und Angehörige können sich dann mit Hilfe dieser Noten auf einen Blick über die Qualität von Pflegeheimen informieren.

Das Bewertungssystem hat aber auch Mängel

Es kann grundsätzlich als hilfreich angesehen werden, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in Form von Noten über die Qualitätseinschätzungen bei stationären Pflegeeinrichtungen informiert werden.

Dies wird es aber nicht entbehrlich machen, anhand eigener Wünsche und konkreter Vorstellungen über die zukünftige Pflege, Betreuung und sonstige Versorgung weitergehende Erkundigungen einzuziehen, um so eine möglichst umfassende Entscheidungsgrundlage zu schaffen.

Ein Mangel des Bewertungssystems ist auf jeden Fall darin zu sehen, dass die Bekanntmachung und Durchsetzung der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ nicht ausdrücklich zum Gegenstand der Bewertung erhoben worden ist. Die Chartagrundsätze sind es doch, die in eindeutiger Weise unsere grundgesetzliche Werteordnung bezüglich Menschenwürde und Selbstbestimmung differenziert beschreiben. Eine Qualitätsprüfung muss daher eine solche Dokumentation mit den vielfältigen Rechtebeschreibungen gebührend berücksichtigen.

Zwingend notwendig erscheint auch, im Rahmen der Qualitätsprüfung zu bewerten, wie das gesetzlich vorgegebene Beschwerdemanagement einer Einrichtung tatsächlich funktioniert. Insbesondere muss in geeigneter Weise abgeklärt werden, ob und in welcher Art und Weise pflegebedürftige Menschen, ihre Angehörigen, aber auch die MitarbeiterInnen der Einrichtungen mit Anregungen und Beschwerden auf bestimmte (Mangel)Situa­tionen reagieren können. Bezüglich der MitarbeiterInnen sollte seitens der jeweiligen Einrichtung verdeutlich werden können, dass betriebsinterne Hinweise und Beschwerden keinerlei arbeitsrechtliche Nachteile, wie z.B. Abmahnung oder gar Kündigung, nach sich ziehen. Nur dann, wenn Betroffenen und MitarbeiterInnen solche nachteilsfreie Hinweis- und Beschwerdemöglichkeiten ermöglicht werden, sind zielgerichtet weitere Qualitätsverbesserungen zu erwarten.

Es muss im Übrigen davon ausgegangen werden, dass mit Qualitätsprüfungen keine strukturell vorgegebenen Pflege-Rahmenbedingungen verändert werden können. Es wird daher als erforderlich erachtet, das Pflegeversicherungssystem alsbald strukturell zu erneuern („Nach der Reform ist vor der Reform“), um so die Versorgung pflegebedürftiger Menschen nachhaltig zu sichern. Im Vordergrund einer solchen Reform muss vor allem eine Erneuerung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes und eine deutliche Ausweitung der Personalausstattung der Pflegeeinrichtungen stehen. Eine von der Gesellschaft erwartete zuwendungsorientierte Pflege erfordert eine auskömmliche finanzielle und personelle Ausstattung der Pflegeeinrichtungen. Dabei wird den Menschen auch gesagt werden müssen, dass mit Rücksicht auf die demografische Entwicklung die Sicherstellung einer angemessenen Pflege voraussichtlich teurer wird. Eine Ausweitung der individuellen Vorsorge wird dabei nicht ausgeschlossen werden können.

Solange die für notwendig erachteten strukturellen Reformen nicht wirklich angegangen bzw. durchgeführt sind, werden alle Aussagen über die Qualität einer Pflegeeinrichtung und die damit verbundene Notengebung relativiert werden müssen!

Werner Schell