>> Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk <<
Pressemitteilung vom 18.05.2013

Der sog. Pflege-TÜV wurde keiner materiell-rechtlichen Prüfung unterzogen - Das BSG weist Revision mangels Rechtsschutzbedürfnis als unzulässig zurück

Es hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von Klagen gegeben, mit denen die Rechtmäßigkeit des sog. Pflege-TÜV bestritten wurde. Es kam zu unterschiedlichen Entscheidungen. Gleichwohl waren sich die meisten Pflege-Experten darin einig, dass die Pflegetransvereinbarungen (PTV) als Grundlage der Qualitätssicherung in den Pflegeeinrichtungen ungeeignet sind. Dem gesetzlichen Auftrag wird damit nicht entsprochen.

Im Gefolge der vielfältigen Streitverfahren hat die CBT-Caritas- Betriebsführungs- und Trägergesellschaft mbH, Köln (Klägerin) vor dem Bundessozialgericht (BSG) eine höchstrichterliche Entscheidung angestrebt. In seinem Urteil des BSG vom 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R - war es aber leider nicht möglich, die gewünschte Klärung durchzusetzen.

Insoweit ist aber wichtig zu wissen: Das BSG hat „lediglich“ die eingereichte Revision mangels eines Rechtsschutzbedürfnisses zurückgewiesen. Laut Pressemitteilung des BSG habe „die Klägerin keinen Anspruch darauf, die Rechtswidrigkeit der Erstellung und Veröffentlichung von Transparenzberichten feststellen zu lassen“. Die erhoffte materiell-rechtliche Prüfung des Schulnotensystems gab es daher seitens des BSG nicht. Gleichwohl hat das BSG viele Probleme in der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages gesehen, Transparenz über die Qualität in der Pflege herzustellen. Es konnte sich aber aus rechtlichen Erwägungen insoweit nicht zu einem Eingreifen entschließen. Nun liegt die "Spielball" erneut im politischen Feld.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bedauert die getroffene Entscheidung des BSG zum Pflege-TÜV (Schulnoten für Pflegeeinrichtungen) und sieht eine Chance vertan, wirkungsvoll einzufordern, das Bewertungssystem für Pflegeeinrichtungen einer grundlegenden Reform zu unterziehen. Damit bleibt der Pflege-TÜV in seiner jetzigen Ausgestaltung (vorerst) in verbraucherfeindlicher und rechtswidriger Weise bestehen.

Vgl. dazu auch die Beiträge unter: Pflege-TÜV ist die Legalisierung des Betrugs. Dort ist u.a. auch eine Pressemitteilung der Klägerin zum Prozessausgang nachlesbar. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Hopfenzitz und beim Moratorium Pflegenoten

Wie schon vor Jahren erklärt, gehört der Pflege-TÜV aufgelöst. Die dadurch eingesparten Finanzmittel (man schätzt insgesamt ca. 3 Milliarden Euro) sollten ergänzend für eine umfassende Pflegereform genutzt werden, die diesen Namen verdient (z.B. Verbesserung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes zu Gunsten der Demenzkranken und Schwerstpflegebedürftigen, deutliche Anhebung der Stellenschlüssel in den Pflegeeinrichtungen, verbunden mit weiteren Maßnahmen zur Auflösung der Arbeitsverdichtungen im Pflegesystem).

Wir brauchen mehr Pflegekräfte an den Pflegebetten, und zwar zu verbesserten Konditionen, und nicht ständig hohen Druck durch vielfältige Prüfinstanzen, die dann auch noch zu allem Übel nicht Ergebnis- und Lebensqualität, sondern letztlich die Dokumentationen bewerten. Das muss beendet werden!

Manfred Borutta, Pflegewissenschaftler, schrieb in der Zeitschrift „Dr.med.Mabuse“, Juli/August 2009 u.a.: „Man bleibt orientierungslos, wenn man sich anhand von Noten ein Bild von der Qualität der Pflegeleistungen machen will. Pflege ist so nicht messbar. Wir müssen in dieser Gesellschaft endlich diskutieren, was uns Pflege bedeutet.“ - Dem kann man auch heute noch uneingeschränkt zustimmen!

Der Neusser Pflegetreff am 28.05.2013 wird über wichtige Aspekte einer notwendigen Pflegereform informieren und diskutieren (vgl. dazu die Hinweise unter Pflegetreff am 28.05.2013 - Demenz, Pflegebegriff ....). Danach wird Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk den Druck auf die politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen erhöhen.

In einem Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 06.09.2010 wurde bereits ausgeführt:
Wichtiger als Schulnoten wäre eine wirkliche Reform der Pflegesysteme an „Haupt und Gliedern“. Ein erweiterter Pflegebedürftigkeitsbegriff und deutliche Leistungsausweitungen, die eine zuwendungsorientierte Pflege ermöglichen, sind dringend erforderlich. Zu einer Reform gehört zwingend, dass erheblich mehr Pflegefachpersonal in den Pflegeeinrichtungen zum Einsatz kommt. Menschen werden nur durch Menschen gepflegt und Abschied von der sog. Minutenpflege geht nur über Personalverstärkungen. Für die bundesweit einheitliche Personalberechnung in den Pflegeeinrichtungen, aber auch in den Krankenhäusern, bedarf es der Schaffung von Personalbemessungssystemen. Zur Zeit erfolgt der Pflege-Personaleinsatz mehr oder weniger nach Kassenlage. – Ein untragbarer Zustand!

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

______________________________________________________

Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
und steht hier als pdf-Datei zur Verfügung