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>> Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk <<
Pressemitteilung vom 21.07.2011
»Über Pflegemängel darf bei einem herausragenden Interesse öffentlich informiert werden«
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Whistleblowerschutz
gestärkt
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Über Pflegemängel in einer Pflegeeinrichtung darf bei einem Interesse, das gegenüber dem Interesse
des Unternehmens am Schutz seines Rufes und seiner Geschäftsinteressen überwiegt, öffentlich
informiert werden. Das entschied heute, 21.07.2011, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) in einem Streitverfahren zu Gunsten von Frau Brigitte Heinisch. Frau Heinisch
erhielt eine Entschädigung von 15.000 Euro zugesprochen. Bei der Urteilsfindung war sicherlich
bedeutsam, dass die von Frau Heinisch beklagten Missstände vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
(MDK) im Wesentlichen bestätigt worden waren.
Das Urteil des EGMR ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung hat drei Monate Zeit, um
Einspruch einzulegen und die Verweisung an die Große Kammer des Gerichtshofs zu beantragen.
Obwohl der Entscheidung des EGMR richtungsweisenden Charakter zukommt, sollten ArbeiternehmerInnen
bei Mitteilungen / Anzeigen über Pflegemängel die allgemein geltenden Regeln über betriebliche
Beschwerden nicht außer Acht lassen. Solange nämlich nicht entsprechend den seit Jahren
erhobenen Forderungen von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk eine arbeitnehmerfreundliche
Novellierung des § 612a Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aufgegriffen ist, bleiben bei einer
Öffentlichmachung von Mangelsituationen Risiken. Solche Risiken hat auch das Urteil des EGMR,
das sich auf einen ganz konkreten Einzelfall bezieht, nicht vollständig beseitigen können.
Es kann daher nur empfohlen werden, den in der im Juni 2011 vorgelegten Buchveröffentlichung »100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen« (ISBN 978-3-89993-767-1, Kunz
Verlag, Buchreihe der Schlüterschen, Hannover) aufgezeigten Handlungsanleitungen Aufmerksamkeit
zu schenken.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
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Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
und steht hier als pdf-Datei zur Verfügung
Siehe auch im Forum Werner Schell unter
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