|
>> Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk <<
Pressemitteilung vom 11.07.2011
»Organspende kann Leben retten«
Transplantationsgeschehen und dazu erforderliche Aufklärungsarbeit sollten verbessert werden
Mit Rücksicht auf die rund 12.000 Menschen in Deutschland, die auf ein lebensrettendes Spenderorgan
warten, sind geeignete Maßnahmen geboten, das Transplantationsgeschehen – Organspende
bis zur Organverpflanzung – effektiver zu gestalten.
Das geltende Transplantationsgesetz regelt bereits die Pflichten zur Aufklärung über die freiwillige
Organspende. Entsprechende Kampagnen werden seit Jahren, z.B. von der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung, durchgeführt und durch das Verteilen von Broschüren einschließlich
„Organspendeausweis“ ergänzt. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat sich in der Vergangenheit
durch Vortragsveranstaltungen und die Auslage entsprechender Informationsschriften bei den
Neusser Pflegetreffs an der Aufklärungsarbeit konkret beteiligt. Gleichwohl konnten 2010 in
Deutschland nur rund 4.000 Organtransplantationen durchgeführt werden. Die Zahl der benötigten
Organe liegt also weit über der Zahl der gespendeten Organe.
Es gibt gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass mehr Organe unter Achtung der verfassungsrechtlich
garantierten Selbstbestimmungsrechte gespendet und transplantiert werden könnten, wenn die
rechtlich gegebenen Möglichkeiten effektiver genutzt würden. So erscheint es sinnvoll, die Aufklärungsarbeit
zur Organspende noch einmal deutlich zu verstärken und durch Angebote spezieller
Informationen zu ergänzen. Dabei wird es darum gehen müssen, alle relevanten Fragen hinsichtlich
des Organentnahmeverfahrens und der Hirntodproblematik ergebnisoffen zu erläutern. Kritische
Erwägungen dürfen dabei ausdrücklich nicht ausgeklammert bleiben. Denn in der Frage für oder
gegen Organspende gibt es kein „Richtig“ oder „Falsch“. Es kann gute Gründe geben, sich für aber
auch gegen eine Organspende zu entscheiden. Jeder Einzelne muss sein Selbstbestimmungsrecht
frei und ohne jegliche Einflussnahme bzw. ohne Druck wahrnehmen können, ob und wie er sich zur
Organspende äußert und entscheidet.
Herausragend bedeutsam erscheint die Notwendigkeit, in den bundesdeutschen Krankenhäusern
das System der Meldung potenzieller Organspender und die Strukturen zur Organentnahme und
Transplantation, ohne die angesprochenen Selbstbestimmungsrechte zu berühren oder gar einzuschränken,
durch präzisere Regelungen zu verbessern. Dazu sind offensichtlich auch weitere finanzielle
Anreize geboten.
Die zur Zeit in der Öffentlichkeit diskutierten Absichten, jede Bürgerin / jeden Bürger
einmal im Leben, z.B. beim Führerscheinerwerb oder bei der Beantragung eines Personalausweises,
auf die Organspendebereitschaft anzusprechen, wird in dieser Form als
ungeeignete Lösung angesehen, für die notwendige Klarheit zu sorgen. Mit dem in Aussicht
genommenen frühzeitigen Ansprechen der BürgerInnen wird von insoweit inkompetenten
Institutionen zu den Grundpositionen von Leben und Tod ein unvertretbarer
Entscheidungsdruck erzeugt, so dass sich zwangsläufig verfassungsrechtliche Bedenken
ergeben müssen. Das Ausbringen einer gegebenenfalls getroffenen Entscheidung auf
einem amtlichen Papier, Führerschein, Personalausweis oder Versichertenkarte, wird
daher abgelehnt. Die Verdeutlichung einer unbeeinflussten Entscheidung zur Organspende
mittels gesondertem „Organspendeausweis“ ist nach hiesiger Überzeugung völlig
ausreichend.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
______________________________________________________
Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
und steht hier als pdf-Datei zur Verfügung
|