»Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk«
Pressemitteilung vom 16.11.2008

"Recht tun - richtig pflegen"
Pflegewissenschaftler und Juristen diskutierten am 14. und 15.11.2008 an der Universität Witten/Herdecke über rechtliche Probleme in der Pflege

"Patientenverfügung und Pflegevertrag", "Ist eine eigene Berufshaftung für Pflegende nötig?", oder auch: "Dir werd' ich helfen - Zwischen Wunsch, Wohl und Obhutspflicht am Beispiel der Fixierung". Solche und ähnliche Themen standen auf dem Programm der Fachtagung "Recht tun - richtig pflegen" an der Universität Witten/Herdecke. In den Vorträgen und Workshops ging es auch um Datenschutz, Pflegedokumentation als Beweismittel und Expertenstandards. "Wer pflegt, muss nicht nur fachlich wissen, was er tut, sondern die juristischen Fallstricke werden leider immer mehr", sagte Prof. Christel Bienstein, Leiterin des ausrichtenden Instituts für Pflegewissenschaft der Universität Witten/Herdecke.

„Charta der Recht hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ – ein Papiertiger?

So lautete der Titel des Abschlussvortrages von Werner Schell, der sich seit Jahrzehnten als Dozent für Pflegerecht und Akteur in der Patienten- und Pflegeselbst­hilfebewegung für eine Verbesserung der Pflege-Rahmenbedingungen einsetzt. Schell hatte erst am 29.10.2008 ein Statement zum geplanten Heimrecht in NRW abgegeben und dabei gefordert, die "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" im neuen Landes-Heimrecht verbindlich zu machen (CAREkonkret berichtete am 14.11.2008)

Schell führte in seinem Abschlussvortrag im Wesentlichen aus:

„Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“