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>> Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk <<
Pressemitteilung vom 25.06.2010
»Patientenautonomie am Lebensende gestärkt«
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Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk begrüßt das Urteil des
Bundesgerichtshofes im Verfahren gegen RA Wolfgang Putz vom 25.06.2010 und sieht damit das Patienten-Selbstbestimmungsrecht
gestärkt!
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Der Bundesgerichtshof (BGH) – 2. Strafrechtssenat - hat in einem Revisionsverfahren
eine Fehlentscheidung des Landgerichts Fulda vom 30.04.2009 – 16 Js 1/08 – 1 Ks - aufgehoben und mit Urteil
vom 25.06.2010 - 2 StR 454/09 - den Rechtsanwalt Wolfgang Putz (München) vom Vorwurf des versuchten
Totschlags freigesprochen. In diesem Urteil hat der BGH grundsätzliche Ausführungen zum Behandlungsabbruch
bei unheilbar erkrankten und nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten gemacht und damit die
Patientenautonomie am Lebensende eindeutig gestärkt. Es kann nunmehr erwartet werden, dass auf der
Grundlage dieses Urteils und der bereits am 01.09.2009 in Kraft getretenen Regelungen zur
Patientenverfügung (vgl. u.a. §§ 1901a, 1901b und 1904 Abs. 4 BGB) streitige Auseinandersetzungen im
Zusammenhang mit klaren Willensbekundungen von Patienten vermeidbar sind.
Das vom Bundesgerichtshof aufgehobene Urteil des Landgerichts Fulda vom
30.04.2009 ist von hier seit seiner Verkündung als Fehlentscheidung angesehen worden. Die Erwägungen des
Fuldaer Gerichts, die schließlich zu einer Verurteilung führten, beruhten nach hiesiger Überzeugung auf einer
Missachtung der Patientenautonomie und konnten daher, auch mit Rücksicht auf die Artikel 1 und 2 Grundgesetz,
keine Anerkennung finden. Es ist erfreulich festzustellen, dass der 2. Strafsenat des BGH in seinen
Ausführungen vom 25.06.2010 für eine Stärkung der Patientenrechte (auch am Lebensende) eintritt – eine längst
überfällige Klarstellung. Urteile in zivilrechtlichen Streitsachen hatte der BGH bereits 2003 und 2005 zur
Stärkung der Patientenrechte genutzt und vor allem klargestellt, dass Patientenverfügungen verbindlich sind.
Zu all dem passend der Leitgedanke von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk:
»... dem Leben nicht mehr Jahre, sondern den Jahren mehr Leben schenken. Der Menschlichkeit nicht mehr Pflege
geben, sondern der Pflege mehr Menschlichkeit ...«
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Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
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Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
und steht hier als pdf-Datei zur Verfügung
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