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>> Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk <<
Pressemitteilung vom 11.06.2010
Schulnoten für Pflegeeinrichtungen müssen ausschließlich auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen bzw. der
Heimplatzsuchenden ausgerichtet werden
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat sich (2008 beginnend) wiederholt kritisch zu den Transparenzvereinbarungen und Bewertungskriterien
für die Pflegeeinrichtungen zu Wort gemeldet und u.a. eingefordert, dass die pflegebedürftigen Menschen bzw. ihre Rechtsvertreter (Angehörigen) an der überfälligen
Neugestaltung der maßgeblichen Vorschriften beteiligt werden. Zuletzt hat sich Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk am 25.05.2010 mit einem diesbezüglich eindringlichen
Statement zu Wort gemeldet.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist danach der Meinung, dass für die Bewertung einer
Einrichtung allein die Ergebnisqualität ausschlaggebend sein muss. Struktur- und Prozessqualität können allenfalls am Rande interessant und vor
allem für die innerbetriebliche Managementarbeit von Bedeutung sein.
Die Verbände der zu prüfenden Einrichtungen sind bei der Erarbeitung der maßgeblichen Prüfkriterien beteiligt worden, konnten
also gezielt Einfluss nehmen. Nicht beteiligt wurden bei der Abfassung von Transparenzvereinbarungen und Bewertungskriterien die insoweit kompetenten Selbsthilfevertreter. Damit
ist in eklatanter Weise gegen die Vorschriften des SGB XI verstoßen worden. So gesehen sind die berechtigten Belange der Betroffenenseite weder in den Prüfkriterien
ausreichend gewahrt, noch konnten sie im Rahmen der Vorbereitung der Prüfkriterien vorgetragen und diskutiert werden. Zu beklagen ist, dass sich der GKV-Spitzenverband Bund
bislang weigert, Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk an der gebotenen Überarbeitung der Prüfvorschriften zu beteiligen.
Im Übrigen geht Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk davon aus, dass eine wirkliche und nachhaltige Verbesserung der Pflege, Betreuung und
Versorgung in den Pflegeeinrichtungen nur durch eine umfassende Reform der Pflege-Rahmenbedingungen erreicht werden kann. Dabei müsste vor allem durch eine auskömmliche
Ausstattung der Pflegeeinrichtungen mit (Fach)personal gewährleistet werden, dass für die vielfach gewünschte bzw. geforderte Zuwendung deutlich mehr Zeit zur Verfügung steht. Solche
Personalausstattungen sollten mittels bundeseinheitlicher Personalbemessungssysteme ermittelt werden.
Mit einem Pflege-TÜV und Schulnoten auf der jetzigen Vorschriftenbasis erhöht man nur den Druck auf die ohnehin durch
personelle und organisatorische Unzulänglichkeiten gebeutelten Pflegekräfte und schafft zusammen mit den viel beklagten Arbeitsverdichtungen nur weiteren Frust. Und dies
wird die Pflegequalität nicht verbessern, sondern eher verschlechtern!
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
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Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
und steht hier als
pdf-Datei zur Verfügung
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