>> Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk <<
Pressemitteilung vom 11.06.2010

Schulnoten für Pflegeeinrichtungen müssen ausschließlich auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen bzw. der Heimplatzsuchenden ausgerichtet werden

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat sich (2008 beginnend) wiederholt kritisch zu den Transparenzvereinbarungen und Bewertungskriterien für die Pflegeeinrichtungen zu Wort gemeldet und u.a. eingefordert, dass die pflegebedürftigen Menschen bzw. ihre Rechtsvertreter (Angehörigen) an der überfälligen Neugestaltung der maßgeblichen Vorschriften beteiligt werden. Zuletzt hat sich Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk am 25.05.2010 mit einem diesbezüglich eindringlichen Statement zu Wort gemeldet.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist danach der Meinung, dass für die Bewertung einer Einrichtung allein die Ergebnisqualität ausschlaggebend sein muss. Struktur- und Prozessqualität können allenfalls am Rande interessant und vor allem für die innerbetriebliche Managementarbeit von Bedeutung sein.

Die Verbände der zu prüfenden Einrichtungen sind bei der Erarbeitung der maßgeblichen Prüfkriterien beteiligt worden, konnten also gezielt Einfluss nehmen. Nicht beteiligt wurden bei der Abfassung von Transparenzvereinbarungen und Bewertungskriterien die insoweit kompetenten Selbsthilfevertreter. Damit ist in eklatanter Weise gegen die Vorschriften des SGB XI verstoßen worden. So gesehen sind die berechtigten Belange der Betroffenenseite weder in den Prüfkriterien ausreichend gewahrt, noch konnten sie im Rahmen der Vorbereitung der Prüfkriterien vorgetragen und diskutiert werden. Zu beklagen ist, dass sich der GKV-Spitzenverband Bund bislang weigert, Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk an der gebotenen Überarbeitung der Prüfvorschriften zu beteiligen.

Im Übrigen geht Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk davon aus, dass eine wirkliche und nachhaltige Verbesserung der Pflege, Betreuung und Versorgung in den Pflegeeinrichtungen nur durch eine umfassende Reform der Pflege-Rahmenbedingungen erreicht werden kann. Dabei müsste vor allem durch eine auskömmliche Ausstattung der Pflegeeinrichtungen mit (Fach)personal gewährleistet werden, dass für die vielfach gewünschte bzw. geforderte Zuwendung deutlich mehr Zeit zur Verfügung steht. Solche Personalausstattungen sollten mittels bundeseinheitlicher Personalbemessungssysteme ermittelt werden.

Mit einem Pflege-TÜV und Schulnoten auf der jetzigen Vorschriftenbasis erhöht man nur den Druck auf die ohnehin durch personelle und organisatorische Unzulänglichkeiten gebeutelten Pflegekräfte und schafft zusammen mit den viel beklagten Arbeitsverdichtungen nur weiteren Frust. Und dies wird die Pflegequalität nicht verbessern, sondern eher verschlechtern!

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

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Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
und steht hier als pdf-Datei zur Verfügung